Coronale Normen­kontroll­klage

Rechsanwältin Beate Bahner aus Heidelberg klagt gegen die forsche Aussetzung zentraler Grundrechte ( vor allem Grundgesetz Artikel 2 und 104) angesichts der Sars-2 Epidemie:

http://beatebahner.de/lib.medien/aktualisierte%20Pressemitteilung.pdf

Obiter dictum- als Rechtslaie erlaubt er sich auf seinem Frühlingskomposthügel ein quasi poetisch hingehauchtes Einwortmantra:

Nor-men-kon-troll-kla-ge 

Er hätte sich vor einiger Zeit nicht vorstellen können, dass dieser eher spröde Terminus einmal Musik sei in seinen Ohren. Frau Bahners Eilantrag wurde vom Bundesverfassungsgericht allerdings stante pede abgewiesen.

Am Samstag, 28.03.2020 wurde im Schnellverfahren das Infektionsschutzgesetz verschärft, vor allem §28-32. Diese Paragraphen setzen das Grundgesetz weitgehend ausser Kraft, wenn das Robert-Koch-Institut und die Regierung eine „Virusinfektion nationaler Tragweite“ dekretieren. Angesichts der Letalitätsraten von Covid-19 kann von einem epidemologischen Geschehen nationaler Tragweite nicht die Rede sein. Siehe die Artikel in der Zeitschrift Nature und im New England Journal of Medicine.

This suggests that the overall clinical consequences of Covid-19 may ultimately be more akin to those of a severe seasonal inf luenza (which has a case fatality rate of approximately 0.1%) or a pandemic inf luenza (similar to those in 1957 and 1968) rather than a disease similar to SARS or MERS, which have had case fatality rates of 9 to 10% and 36%, respectively.

New England Journal of Medicine

Auch die Untersuchungen von Prof. Streek in Heinsberg bestätigen die obigen Letalitätszahlen. Wobei das gesamte, in der Qualitätspresse kolportierte coronale Zahlenwerk einer umfassenden Revision zu unterziehen ist, dies bald in einem eigenen Miniartikel.

Wenn der Souverän- das Volk oder die Bevölkerung- solche Notstandsgesetzgebungen stillschweigend zulässt oder sogar diensteifrig mitträgt, steht das Grundgesetz in Zukunft unter dem Dauervorbehalt der Paragraphen §28-32 des am 28.03.2020 verschärften Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Damit werden Katastrophennotstandsgesetze im Handstreich ermöglicht und die von der Verfassung garantierten Grundrechte ausser Kraft gesetzt.

Willkommen in der Fürsorgediktatur.